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Sprachnachweis Erasmus

2024-06-02 21:37| 来源: 网络整理| 查看: 265

Sprachkenntnisse sind das A und O für ein Auslandssemester. Bitte bedenken Sie, dass Sie während des Auslandssemesters dem Unterricht in der Fremdsprache folgen können müssen und alle Leistungen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten in der Fremdsprache erbringen müssen. Überlegen Sie sich also im ersten Schritt selbst, ob Sie sich dieser Herausforderung gewachsen fühlen. Erfahrungsgemäß werden Sie während des Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse stetig verbessern. Nichtsdestotrotz müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung angemessene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

 

Im Suchportal Austauschmöglichkeiten finden Sie die jeweiligen formalen Sprachanforderungen der Partnerhochschule ("Erforderliche Sprachkenntnisse").

 

Im Rahmen des internen Bewerbungsverfahrens am Akademischen Auslandsamt versuchen wir möglichst entgegenkommend zu sein und akzeptieren Sprachnachweise, die bis zu 3 Jahre alt sind. Doch natürlich ist es besser, wenn Sie einen möglichst aktuellen Sprachnachweis einreichen. Sollten Sie tatsächlich nur einen 2-3 Jahre alten Nachweis haben, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse auffrischen müssen und in vielen Fällen auch nochmal einen aktuellen Spachnachweis erbringen müssen. Planen Sie dies also unbedingt ein!

 

Bitte bedenken Sie, dass Sie im Rahmen des Erasmus-Programms mind. 15 ECTS an der Partnerhochschule erbringen müssen - ansonsten verlieren Sie Ihren Stipendienanspruch und müssen die bereits ausbezahlte Förderung komplett zurückzahlen.

Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, sich nur für Kooperationen zu bewerben, deren Unterrichtssprache Sie sicher beherrschen (i.d.R. B2 Niveau).

 

 

 



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